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Wir freuen uns über die Eröffnung unserer Zweigstelle der Rechtsanwaltskanzlei Malke in Berlin. Sie erreichen uns in der Hauptstadt ab sofort auch in der Friedrichstraße 171, in Berlin Mitte, in unmittelbarer Nähe der Prachtstraße „Unter den Linden“, U-Bahnhaltestelle Französische Straße. Termine nach Vereinbarung.

Das Bundesarbeitsgericht (10 AZB 78/12) hat erneut bestätigt, dass für den Rechtsstreit zwischen einer juristischen Person und deren Vertretungsorgan der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten verschlossen ist. Hintergrund der Auseinandersetzung war, dass der Kläger (GmbH-Geschäftsführer) sich gegen die Kündigung durch den Insolvenzuverwalter der GmbH wehren und Vergütungsanspüche durchsetzen wollte. Er war vor seiner Berufung zum GmbH-Geschäftsführer…

Der Kandidat für eine Berufung zum Vorstand einer Aktiengesellschaft hatte im Vertrauen auf, aus seiner Sicht, weitgediehener Verhandlungen seine bisherige Tätigkeit bereits gekündigt und den Umzug zur vermeintlich neuen Arbeitsstelle vorgenommen. Für ihn überraschend kam es nicht zur Berufung als Vorstand der AG durch den Aufsichtsrat. Er machte daraufhin Schadenersatzansprüche gegen diei AG geltend. Das…

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